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AGB
 

AGB - Blütenatelier - Jana Weidmann

§ 1       Beratungsgespräch und Beauftragung

  1. Ein Beratungsgespräch ist für Brautpaare grundsätzlich kostenlos, sofern eine Beauftragung erfolgt. Bleibt es jedoch bei einer Beratung und Kostenanfrage ohne anschließende Auftragserteilung oder kommt es zu einer Stornierung, fallen für die bereits durchgeführte Kosten-, Floristik- und Dekorationsplanung einmalig Gebühren in Höhe von 195€ an.

  2. Die Terminreservierungsgebühr (Anzahlung) in Höhe von 500€ ist zu überweisen und wird mit dem Rechnungsendbetrag verrechnet.
    Es wird keine separate Rechnung ausgestellt.

  3. Ohne Anzahlung bis 7 Tage nach Vertragsabschluss kann der Auftragnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn die Anzahlung nicht getätigt wurde.

  4. Änderungen der besprochenen Dekoration sind bis 7 Tage vor Aufbau der Dekorationen möglich, danach können keine Änderungen vorgenommen werden.

 

§ 2       Vermietung

  1. Alle Artikel die zur Dekoration benutzt werden, werden vom Auftraggeber für den Tag der Hochzeit ausgeliehen

  2. Keiner der Artikel darf einbehalten werden

  3. Die Mieteinheit versteht sich jeweils für den im Vertrag angegebenen Tag, inkl. dem Aufbautag und dem Abbautag.

  4. Die Kosten für die Mietartikel sind immer im gesamten Auftragswert inkludiert und müssen nicht separat aufgelistet werden.
     

§ 3       Versicherung der Mietartikel

  1. Die geliehenen Artikel sind nicht über den Auftragnehmer versichert.

  2. Es wird eine Haftpflichtversicherung des Auftraggebers vorausgesetzt.
     

§ 4       Haftung

  1. Das Brautpaar haftet als Gesamtschuldner

  2. Für Schäden an fremdem Eigentum wird jegliche Haftung seitens des Blütenateliers ausgeschlossen.

  3. Das Brautpaar trägt die Verantwortung für die geliehenen Artikel.
    Es haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des
    Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter
    verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht
    werden, wie z.B. Schäden durch Brand, Unwetter oder auch Diebstahl,

  4. Der Blumenschmuck und die Dekoration werden immer nach bestem Wissen und ausgebildeter, fachlicher Kompetenz, nach den Kundenwünschen und wie vereinbart gefertigt.

  5. Die Haftung für sämtliche Schäden an fremdem Eigentum wird seitens des Blütenateliers ausgeschlossen. Dies impliziert Schäden durch Dekorationsartikel, Wasser, Blumen und Kerzen auf sämtlichem Untergrund, auch auf Fahrzeugen.

  6. Der Auftraggeber haftet auch für Schäden an sämtlichen Leihartikeln die durch eigene Transporte, Dritte Personen oder andere Dienstleister entstanden sind.

  7. Der Auftraggeber haftet ebenso für fehlende oder beschädigte Artikel und Stoffe. Wachsflecken auf Stoffen oder Tischwäsche werden als Beschädigung aufgefasst.

  8. Wenn der Vermieter dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilt, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen

  9. Dem Auftraggeber werden ggf. nachträglich Kosten in Rechnung gestellt, die durch Mehraufwand der Reinigung oder Beschädigung der Leihartikel entstanden sind.

§ 5       Vertragsrücktritt / Widerrufsrecht

  1. Der Auftraggeber kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes
    zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform
    widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.

  2. Im Falle eines Widerrufs werden bisher erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt, wie z.B. auch die Zeit für Beratungen, telefonisch wie auch persönlich.

  3. Bei Rücktritt vom Vertrag seitens des Brautpaares werden folgende Stornogebühren fällig:
    Bis 6 Monate vor Veranstaltung 50% des geplanten Bruttoauftragswerts,
    bis 2 Wochen vorher 75%.

  4. Bei Verschiebung der Hochzeit, innerhalb eines Jahres, werden keine Gebühren fällig, insofern der neue Termin von Jana Weidmann zugesagt werden kann.

 
 

§ 6       Fahrzeugschmuck

  1. Die Fahrgeschwindigkeit muss angemessen angepasst werden.

  2. Wird die Fahrzeugdekoration selber angebracht, muss darauf geachtet werden, dass der Lack und die Unterkonstruktion des Fahrzeugschmucks staubfrei, sauber und trocken ist.

  3. Die verkehrssichere Befestigung des Fahrzeugschmucks obliegt dem Fahrer des Fahrzeugs.

  4. Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der StVO hingewiesen.

  5. Für Schäden an Fahrzeugen und weiteren Schäden, z.B. durch das Ablösen des Blumenschmucks oder Unfall durch Sichtbehinderung des Fahrers, wird grundsätzlich jegliche Haftung ausgeschlossen.

§ 7       Reklamationen

  1. Reklamationen müssen vor Nutzung der Mietobjekte bzw. vor Beginn der Feier dokumentiert und gemeldet werden.

  2. Das Blütenatelierteam muss bei Reklamation die Möglichkeit zur Nachbesserung haben.

  3. Es kann nachträglich keine Preissenkung gefordert werden, die im Zusammenhang mit der Dekoration steht, ausgenommen sind Leistungen die nicht erbracht worden sind.

 

 

§ 8       Abbau der Hochzeitsdekoration

  1. Das Blütenatelier verpflichtet sich, den Abbau in der vom Brautpaar angegebenen Zeit vorzunehmen. Der Abbauzeitraum ist vom Brautpaar mit der Location abzusprechen.
    Die geliehenen Artikel, sowie Blumen und Kerzen, die bis zu diesem Zeitpunkt in der Location auffindbar sind, werden durch das Abbauteam mitgenommen.

 

  1. Das Blütenatelierteam muss mindestens 2h Zeit haben, d.h. zu dieser Zeit uneingeschränkt Zugang zu den Mietartikeln und der Location haben.

 

  1. Das Brautpaar verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass sich alle geliehenen Artikel in einem Raum befinden und nicht gesucht werden müssen. Mehraufwand kann nachträglich berechnet.

 

  1. Zum Zeitpunkt des Abbaus nicht bereitgestellte Leihartikel, sowie nicht auffindbare Bestandteile oder beschädigte Artikel werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns vor ggf. auch Kosten für Verdienstausfälle, oder Aufwandsentschädigungen in Rechnung zu stellen.

  2. Die Abholungen der Blumen nach Beginn des Abbaus oder nachträgliche Forderungen sind ausgeschlossen.

 

  1. Das Blütenatelierteam verpflichtet sich, gegenüber dem Brautpaar und der Hochzeitslocation, alles mitgebrachte und den durch das Blütenatelier entstandenen Müll, wieder mitzunehmen. Es ist nicht die Aufgabe des Blütenatelierteams die Location besenrein zu hinterlassen.

 

  1. Das Blütenatelierteam ist schriftlich zu informieren, wenn der Abbau nicht wie geplant stattfinden kann, die Anfahrt erschwert wird oder die Zufahrt mit einem 3,5 Tonner nicht möglich ist (Höhe des Fahrzeugs 3,40m)

 

  1. Das Brautpaar ist dafür verantwortlich fehlende Dekoartikel bis zum Dienstag der Folgewoche nach Gschwend, Bödele 2, nachzuliefern. Das Nachliefern in den Showroom ist ausgeschlossen.

 

  1. Falls Blumen nicht durch das Blütenatelier mitgenommen werden sollen, müssen sie mitgenommen worden sein.
    Übriges wird mitgenommen oder kostenpflichtig entsorgt.

 

  1. Mietgebühren für nicht genutzte Artikel können nicht erstattet werden.

 

  1. Leihartikel können nicht einbehalten werden.

 

  1. Der Abbau findet am Folgetag der Veranstaltung statt wenn nicht anders Vereinbart. Abbauten in der Nacht sind nur gegen Aufpreis und Absprache möglich.

 

​§ 9       Urheberrecht

  1. Das Blütenatelier behält sich das Recht vor, selbst Foto- der Filmaufnahmen der Dekoration zu machen und für Werbezwecke zu nutzen

  2. Zu Werbezwecken zur Verfügung gestellte Fotografien oder Videos werden im Internet veröffentlicht, der Urheber wird hierbei immer namentlich genannt oder verlinkt.

§ 10     Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
    wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
    teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
    wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt und dem deutschen Recht entspricht.

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