Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Stand 03.01.2026
Blütenatelier – Jana Weidmann
§ 1 Beratung, Vertragsschluss und Beauftragung
(1) Ein erstes Kennenlerngespräch per Videocall ist kostenfrei. Ein persönliches Beratungsgespräch im Showroom ist ebenfalls kostenfrei, sofern im Anschluss eine verbindliche Beauftragung erfolgt.
(2) Kommt es nach Durchführung einer individuellen Kosten-, Floristik- oder Dekorationsplanung nicht zu einer Beauftragung oder tritt der Auftraggeber nach Ablauf der Widerrufsfrist vom Vertrag zurück, wird für den bis dahin entstandenen Planungs- und Beratungsaufwand eine pauschale Vergütung in Höhe von 195,00 € brutto fällig.
(3) Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (auch per E-Mail) zustande. Maßgeblich ist der im Angebot ausgewiesene Mindestauftragswert. Darüber hinausgehende Leistungen gelten erst dann als beauftragt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(4) Zur verbindlichen Terminreservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 500,00 € innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss zu leisten. Die Anzahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet.
(5) Erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist kein Zahlungseingang der Anzahlung, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Änderungswünsche an der vereinbarten Dekoration sind bis spätestens 7 Tage vor dem Aufbau möglich, sofern sie organisatorisch umsetzbar sind. Danach besteht kein Anspruch mehr auf Änderungen.
§ 2 Mietgegenstände
(1) Sämtliche zur Verfügung gestellten Dekorationsartikel bleiben Eigentum des Blütenateliers und werden dem Auftraggeber ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zeitraum leihweise überlassen.
(2) Eine Zurückbehaltung einzelner Artikel ist unzulässig.
(3) Die Mietdauer umfasst den im Vertrag vereinbarten Veranstaltungstag sowie den Auf- und Abbautag.
(4) Die Mietkosten sind Bestandteil des vereinbarten Auftragswertes und werden nicht gesondert ausgewiesen.
§ 3 Versicherung
(1) Die Mietgegenstände sind nicht durch den Auftragnehmer versichert.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, über eine private oder gewerbliche Haftpflichtversicherung zu verfügen, die Schäden an Leihgegenständen abdeckt.
§ 4 Haftung und Verantwortung
(1) Der Auftraggeber haftet als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
(2) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
(3) Für Schäden an fremdem Eigentum, insbesondere an Gebäuden, Fahrzeugen, Böden, Mobiliar oder Außenanlagen, die durch Dekorationselemente, Wasser, Blumen oder Kerzen entstehen, wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt.
(4) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände während der gesamten Mietdauer und haftet für Verlust, Beschädigung oder Untergang – auch bei Verursachung durch Dritte oder höhere Gewalt.
(5) Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verluste (z. B. Wachsflecken, Risse, Bruch) werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert in Rechnung gestellt. Zusätzlich anfallender Reinigungs- oder Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
§ 5 Widerrufsrecht und Rücktritt
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind bereits erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Planungsleistungen, anteilig zu vergüten.
(3) Erfolgt nach Ablauf der Widerrufsfrist ein Rücktritt durch den Auftraggeber, gelten folgende Stornopauschalen, bezogen auf den verbindlich vereinbarten Mindestauftragswert:
bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 50 %
bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 75 %
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornopauschale angerechnet.
(5) Bei einer Terminverschiebung innerhalb von 12 Monaten fallen keine Stornogebühren an, sofern der neue Termin vom Auftragnehmer verbindlich bestätigt werden kann.
§ 6 Fahrzeugdekoration
(1) Die Verantwortung für eine verkehrssichere Befestigung der Fahrzeugdekoration obliegt ausschließlich dem Fahrer des Fahrzeugs.
(2) Bei Eigenmontage ist sicherzustellen, dass Fahrzeugoberflächen sauber, trocken und frei von Beschädigungen sind.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am Fahrzeug oder Folgeschäden, die durch die Fahrzeugdekoration entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§ 7 Reklamationen
(1) Reklamationen sind unverzüglich vor Nutzung der Mietgegenstände bzw. vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen und zu dokumentieren.
(2) Dem Auftragnehmer ist stets Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
(3) Nachträgliche Preisminderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, vereinbarte Leistungen wurden nachweislich nicht erbracht.
§ 8 Abbau und Rückgabe
(1) Der Abbau erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Zugang zur Location uneingeschränkt möglich ist.
(2) Sämtliche Mietgegenstände müssen gesammelt und zugänglich bereitgestellt werden. Mehraufwand durch Suchen oder Sortieren wird gesondert berechnet.
(3) Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
(4) Der Abbau erfolgt grundsätzlich am Folgetag der Veranstaltung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bild- und Videoaufnahmen der Dekoration zu eigenen Werbezwecken zu nutzen.
(2) Zur Verfügung gestelltes Bildmaterial darf unter Nennung des Urhebers veröffentlicht werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
